29. Oktober 2025 | Rechtliches

Barrierefreiheit im Web – Das neue Gesetz und was es für Unternehmen bedeutet

Barrierefreiheit im Web – Das neue Gesetz und was es für Unternehmen bedeutet

Seit einiger Zeit steht fest: Auch Websites müssen barrierefrei werden. Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt ab 28. Juni 2025 eine neue gesetzliche Verpflichtung für viele Unternehmen, digitale Angebote so zu gestalten, dass sie von allen Menschen genutzt werden können – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen.


Barrierefreiheit bedeutet eine Website so aufzubauen, dass sie:

  • für Screenreader verständlich ist

  • ausreichend Kontraste bietet

  • klare und einfache Navigation ermöglicht

  • Inhalte auch ohne Maus bedienbar macht

  • Videos mit Untertiteln oder Audiodeskriptionen versehen kann


Neben dem rechtlichen Aspekt bietet Barrierefreiheit weitere Vorteile. Sie verbessert die Nutzerfreundlichkeit für alle Besucher und wirkt sich oft positiv auf Suchmaschinenplatzierungen aus. Auch ältere Menschen oder Nutzer mit kleinen Displays profitieren.

Viele Websites erfüllen diese Anforderungen derzeit nicht. Für Unternehmen ist es daher wichtig, bestehende Webauftritte prüfen und bei Bedarf optimieren zu lassen. Das BFSG ist keine reine Formalität – Verstöße können zu Abmahnungen und Bußgeldern führen.

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